Textilien unterliegen dem Lebensmittelgesetz (Bgbl. 86/1975). Dieses schreibt vor, dass Textilien keine gesundheitsschädigenden Substanzen enthalten dürfen. Die Verwendung bestimmter nicht-textiler Rohstoffe für die Herstellung von Textilien, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können, wird durch mehrere Verordnungen geregelt. Diese Verordnungen sehen für entsprechende Stoffe entweder ein Verbot vor oder legen einen Grenzwert fest, der nicht überschritten werden darf.
Weitere Verordnungen:
Weitere Verordnungen:
- Formaldehydverordnung (Bgbl. 194/1990
- Asbestverordnung (Bgbl. 324/1990)
- Verbot von Pentachlorphenol PCP (Bgbl. 58/1991)
- PCB-Verordnung (Bgbl. 210/1993)
- Cadmiumverordnung (Bgbl. 855/1993)
- Nickelverordnung (Bgbl. 592/1993)
- Azofarbstoffverordnung (Bgbl. II 241/1998)




