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Bleichen
CI (als Abkürzung für Chlor) im Dreieck gibt an, dass die Behandlung mit Chlorlauge (Bleiche) zulässig ist. Die in Österreich am Markt erhältlichen Vollwaschmittel enthalten kein Chlor - Flecken von Kaffee, Wein und Gemüse werden üblicherweise durch das in den Waschmitteln enthaltene selbsttätige Bleichmittel (Perborat) völlig entfernt.
Chlorbleiche vor der Wäsche: Gut geschwemmte Wäsche 1 bis 2 Stunden in kalte Chlorlauge (10-20 ml Chlorlauge auf 1 Liter Wasser) legen und anschließend bis zum Verschwinden des Chlorgeruchs schwemmen. Dann mit Vollwaschmittel bei der zulässigen Waschtemeperatur waschen.
 

Nicht bleichen

Auch keine chlorhaltigen Fleckputzmittel verwenden. Dem Fachpersonal übergeben.
 

Sauerstoffbleiche zulässig

Keine Chlorbleiche
 
 

Chlor- und Sauerstoffbleiche zulässig

 
 

Ötscher Berufskleidung Götzl GmbH ist einer der führenden Hersteller von Arbeitsbekleidung, Berufsbekleidung, Imagekleidung, Arbeitsschutzbekleidung und Corporate Wear. Über 7.000 Kunden schenken uns seit Jahren ihr Vertrauen.

Website aktualisiert am  21.10.2011