Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
Mit Übernahme der Ware bzw. Dienstleistung werden die hier abgedruckten „Allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen“ vom Käufer ausdrücklich anerkannt. Sie gelten für den gegenständlichen Auftrag sowie für alle Folgeaufträge. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Entgelt:
Die Verkäuferin behält sich vor, bis zum Tag der Lieferung ihre Preise zu erhöhen, wenn sich zwischen Auftragsannahme und Liefertag Material- und Lohnkosten, Abgaben oder Zölle um mehr als 5 % erhöht haben.
3. Zahlung:
Zahlungsfristen und Skonto-Abzüge gelten nach Vereinbarung zwischen dem Käufer und der Verkäuferin. Ansonsten sind Zahlungen ohne jeden Abzug nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
4. Größenaufschläge:
Herren ab Gr. 58 bzw. ab Gr. XXL je 5 % Aufschlag pro Größensprung.
Damen ab Gr. 52 bzw. ab Gr. XXL je 5 % Aufschlag pro Größensprung.
Schlanke Größen, Bauchgrößen oder andere Sonderanfertigungen: Preiszuschläge entsprechend der jeweils gültigen Preisliste.
5. Lieferfristen:
Die Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen sind zulässig. Bei vereinbartem Liefertermin hat der Käufer eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen.
6. Zahlungsverzug:
Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Käufer, neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 1 % p.M. die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und er ist damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungen, einschließlich allfälliger Verzugszinsen und Spesen, ist die Verkäuferin zu keinen weiteren Lieferungen verpflichtet.
7. Höhere Gewalt:
Betriebsstörungen aller Art, sonstige Ereignisse höherer Gewalt, sowie alle sonstigen Umstände, die die Lieferung der Ware verhindern, entbinden die Verkäuferin von ihrer Lieferpflicht. Die Verkäuferin haftet für Schadenersatz und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche nur in dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang, derzeit also bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wegen Lieferverzugs stehen dem Käufer jedoch keinesfalls Schadenersatzansprüche zu. Hinsichtlich Dritter, derer sich die Verkäuferin zur Erfüllung des Auftrages bedient oder von denen sie Waren oder Dienstleistungen bezieht um die auftragsgemäßen Waren herzustellen, haftet sie nur, wenn sie bei ihrer Auswahl ein Verschulden in dem oben genannten Umfang trifft.
8. Mängelrüge:
Der Käufer muß innerhalb von 14 Kalendertagen eventuelle Mängel bekanntgeben und spätestens 30 Tage nach Warenerhalt schriftlich rügen. Sind die Mängel begründet, so kann die Verkäuferin die fehlenden Stücke durch fehlerfreie ersetzen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. In Nutzung genommene Waren werden nicht zurückgenommen oder ersetzt.
9. Sonderanfertigungen:
Sonderanfertigungen und mit Firmenzeichen versehene Waren können nicht zurückgenommen werden. Eine Stornierung derartiger Aufträge ist nur gegen Ersatz der bereits angefallenen Kosten möglich.
10. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen im Eigentum der Verkäuferin. Auch bereits bezahlte und beim
Käufer noch vorhandene Ware haftet für alle noch offenen Forderungen der Verkäuferin. Die Ware darf vom Käufer nur im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden, sie darf nicht an Dritte verpfändet werden und sie darf nicht zur Sicherung übereignet werden.
11. Lieferung:
Frachtfrei Empfangsstation innerhalb Österreich ab Euro 300,- Fakturenbetrag, unversichert, verpackt.
12. Schutzrechte:
Wird die Verkäuferin wegen der Verwendung vom Käufer beigestellter Zeichen, Muster etc. von Dritten in Anspruch genommen, so hat sie der Käufer schad- und klaglos zu halten.
13. Zessionsverbot:
In „Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen“ des Käufers ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben!
14. Salvatorische Klausel:
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder des Auftrages ungültig oder undurchsetzbar, so werden sie automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den ursprünglich beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen. Ist eine Klausel nur nach einer bestimmten nationalen Rechtsordnung ungültig oder undurchsetzbar, so erfolgt die Vertragsanpassung nur für diese Rechtsordnung. In den anderen Rechtsordnungen bleiben die Verkaufsbedingungen unverändert.
15. Anzuwendendes Recht:
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Amstetten.
17. Bankverbindungen:
Volksbank Alpenvorland,
BLZ 43530
Kto.-Nr. 3002888.0000
IBAN AT38 4353 0300 2888 0000
BIC: VBOEATWWAMS
HypoVereinsbank München
BLZ 70020270
Kto.-Nr. 15292006
IBAN DE48 7002 0270 0015 2920 06
BIC: HYVEDEMM
Firmenbuch-Nummer:
84502v — HANDELSGERICHT ST. PÖLTEN
Sämtliche an Sie in Österreich gelieferten Verpackungen sind zur Gänze über ARA entpflichtet. Mit Übernahme der Ware bzw. Dienstleistung werden die abgedruckten “Allgemeinen Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen” vom Käufer ausdrücklich anerkannt!




